Trotz Krankschreibung Urlaub im Ausland AOK

Bild einer ruhigen, europäischen Landschaft mit einem kleinen, malerischen Städtchen an einem See, umgeben von üppigem Grün und entfernten Bergen. Die Szene strahlt Ruhe und Erholung aus, ideal für eine Genesungsreise.

Planst Du Urlaub im Ausland, obwohl Du krankgeschrieben bist? Viele Menschen sind unsicher, ob dies ohne weiteres möglich ist, insbesondere wenn sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse wie der AOK beziehen. Ein Gerichtsurteil und die bestehenden Vorschriften geben hierbei jedoch klare Hinweise, unter welchen Bedingungen ein Auslandsaufenthalt gestattet wird. In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige zu diesem Thema, inklusive eines Urteils des Bundessozialgerichts, das für Klarheit sorgt.

Rechtliche Grundlagen für Urlaub während der Krankschreibung

Wenn Du als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, tritt an die Stelle deines Gehalts das Krankengeld, das von deiner Krankenkasse, wie zum Beispiel der AOK, gezahlt wird. Aber was passiert, wenn Du in dieser Zeit ins Ausland reisen möchtest? Ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 3 KR 23/18 R) hat hier wichtige Richtlinien gesetzt.

Laut diesem Urteil ist ein Urlaub im EU-Ausland grundsätzlich möglich, selbst wenn man Krankengeld bezieht. Die Krankenkasse darf die Zahlung des Krankengeldes nicht einfach einstellen, solange der Urlaub im EU-Ausland stattfindet und keine Missbrauchsabsicht besteht. Der Fall, der zu diesem Urteil führte, betraf einen Gerüstbauer, der trotz Rückenschmerzen und laufendem Krankengeldbezug eine Reise nach Dänemark antrat. Seine Krankenkasse lehnte die Zahlung zunächst ab, scheiterte jedoch vor Gericht.

Wichtige Punkte aus dem Gerichtsurteil

AspektDetails
UrteilBundessozialgericht, Az.: B 3 KR 23/18 R
Datum4. Juni 2019
Bedeutung für UrlauberUrlaub im EU-Ausland darf von der Krankenkasse nicht durch die Einstellung von Krankengeldzahlungen unterbunden werden.
VoraussetzungKein Missbrauch der Leistungen; der Urlaub muss bei der Krankenkasse angemeldet und genehmigt werden.
Ärztliche GenehmigungEin ärztliches Attest kann erforderlich sein, um zu bestätigen, dass die Reise die Gesundheit nicht beeinträchtigt.

Was muss beachtet werden, bevor man ins Ausland reist?

Bevor Du eine Reise ins Ausland antrittst, während Du Krankengeld beziehst, gibt es einige wichtige Schritte, die unbedingt eingehalten werden sollten, um Schwierigkeiten mit der Krankenkasse zu vermeiden.

Zuerst ist es essentiell, die geplante Reise mit der Krankenkasse abzusprechen. Hierzu ist eine formelle Genehmigung erforderlich. Dies stellt sicher, dass die Krankenkasse über deinen Aufenthaltsort informiert ist und die Zahlung des Krankengeldes nicht unterbrochen wird. Ein Attest deiner Ärztin oder deines Arztes, das bestätigt, dass die Reise medizinisch unbedenklich ist, kann ebenfalls erforderlich sein.

Darüber hinaus solltest Du bedenken, dass die Regelungen innerhalb der EU und außerhalb unterschiedlich sein können. Innerhalb der EU besteht in der Regel eine größere Flexibilität, was den sogenannten Geldleistungsexport angeht. Reist Du jedoch außerhalb der EU, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlungen einstellen, da die EU-Regelungen nicht gelten.

Darf ich während der Krankschreibung ins Ausland reisen?

Ja, grundsätzlich darfst Du als Krankengeldempfänger im EU-Ausland Urlaub machen, vorausgesetzt, Du hältst dich an die Vorschriften deiner Krankenkasse und es liegt kein Missbrauch vor.

Muss ich meine Reise bei der Krankenkasse anmelden?

Ja, es ist notwendig, deine Reise bei der Krankenkasse zu melden und eine Genehmigung zu erwirken, besonders wenn Du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung der Krankenkasse verreise?

Verreist Du ohne die erforderliche Genehmigung, kann dies dazu führen, dass Du für die Dauer des Auslandsaufenthalts kein Krankengeld erhältst.

Gilt die Regelung auch für Reisen außerhalb der EU?

Nein, für Reisen außerhalb der EU können andere Regelungen gelten. Krankengeldzahlungen können in solchen Fällen von der Krankenkasse eingestellt werden.